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   BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 505.89   

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BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 505.89 (https://dejure.org/1990,15624)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1990 - 9 B 505.89 (https://dejure.org/1990,15624)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1990 - 9 B 505.89 (https://dejure.org/1990,15624)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachen unzureichender Sachaufklärung als Verfahrensfehler - Pflicht zur Einholung von Gutachten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 505.89
    Entgegen der Beschwerde hat das Berufungsgericht dadurch, daß es keine weiteren Ermittlungen zu den Lebensverhältnissen der Jeziden in Istanbul angestellt hat, wozu es nach Ansicht der Beschwerde aufgrund des ihm bekannten Reiseberichts des Innenministers Dr. S. verpflichtet gewesen wäre, weder der Verpflichtung der Tatsachengerichte, in bestimmten Fällen über die Grundlagen der Auskünfte des Auswärtigen Amtes Beweis zu erheben (Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 5), zuwidergehandelt noch hat es § 86 Abs. 1 VwGO verletzt.

    Die Tatsachengerichte sind zu Ermittlungen über die Entstehungsgeschichte und die Grundlagen der Auskünfte des Auswärtigen Amtes nur verpflichtet, wenn gewichtige und fallbezogene Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft im Einzelfall dazu Anlaß bieten, insbesondere, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Erkenntnisquellen bei der Erstellung von Auskünften manipuliert oder die Auskunft sonst nicht ordnungsgemäß abgegeben worden ist (Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 54.89

    Asylanspruch eines Mitglieds der Eritrean Peoples Liberation Front (EPLF) -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 505.89
    Dieses Ermessen wird allerdings dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]; Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 54.89 - InfAuslR 1990, 97).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die vorliegenden Gutachten für die richterliche Überzeugungsbildung ungeeignet sind, weil sie offen erkennbare Mängel aufweisen, Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Sachverständigen aufkommen lassen oder wenn es eines besonderen Fachwissens bedarf, das bei den bisherigen Gutachtern nicht oder nur unzureichend vorhanden war, über das andere Gutachter aber verfügen (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Urteile vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 53.89 und BVerwG 9 C 54.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 505.89
    Dieses Ermessen wird allerdings dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]; Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 54.89 - InfAuslR 1990, 97).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 505.89
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die vorliegenden Gutachten für die richterliche Überzeugungsbildung ungeeignet sind, weil sie offen erkennbare Mängel aufweisen, Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Sachverständigen aufkommen lassen oder wenn es eines besonderen Fachwissens bedarf, das bei den bisherigen Gutachtern nicht oder nur unzureichend vorhanden war, über das andere Gutachter aber verfügen (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Urteile vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 53.89 und BVerwG 9 C 54.89 - a.a.O.).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 53.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 505.89
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die vorliegenden Gutachten für die richterliche Überzeugungsbildung ungeeignet sind, weil sie offen erkennbare Mängel aufweisen, Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Sachverständigen aufkommen lassen oder wenn es eines besonderen Fachwissens bedarf, das bei den bisherigen Gutachtern nicht oder nur unzureichend vorhanden war, über das andere Gutachter aber verfügen (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Urteile vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 53.89 und BVerwG 9 C 54.89 - a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 AY 3934/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtssprache - fremdsprachiger Schriftsatz -

    Zwar ist fehlenden Sprachkenntnissen im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Rechnung zu tragen (vgl. BSG, Urteil vom 22. Oktober 1986, a.a.O. Rdnr. 14; BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1990 - 9 B 505/89 - juris Rdnr. 3), jedoch hat der Kläger zur Überzeugung des Senats die Berufungsfrist schuldhaft versäumt bzw. die versäumte Rechtshandlung (Berufseinlegung in deutscher Sprache) nicht rechtzeitig nachgeholt (vgl. § 67 Abs. 2 SGG).
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